Rechtsprechung
LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag wegen eines Überschwemmungsschadens; Anforderungen an den Nachweis eines deckungspflichtigen Elementarschadens
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - Überschwemmung eines Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Unsubstantiierte Darlegung eines Überschwemmungsschadens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Kiel, 31.03.2008 - 8 S 130/07
Auszug aus LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Zum Vortrag eines Versicherungsnehmers, der einen Überschwemmungsschaden geltend macht gehört auch die Darlegung, wo und auf welche Weise sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen angesammelt haben sollen (vgl. dazu LG Kiel, Beschluss vom 31.03.2008, 8 S 130/07 - zitiert nach juris). - BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung
Auszug aus LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Überschwemmung als Überflutung von Grund und Boden ist nach dem maßgeblichen Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, IV ZR 252/03; OLG Köln, Urteil vom 09.04.2013, 9 U 198/12 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11
Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als …
Auszug aus LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Ebenso wenig entspricht nach allgemeinem Sprachgebrauch das bloße Aufstauen von Niederschlagswasser z.B. in einem Lichtschacht infolge dessen unzureichender Entwässerung dem Bild des Elementarschadens Überschwemmung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011, 12 U 92/11 - zitiert nach juris).
- OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12
Eintrittspflicht des Elementarschadenversicherers bei Eindringen von Wasser in …
Auszug aus LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Überschwemmung als Überflutung von Grund und Boden ist nach dem maßgeblichen Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, IV ZR 252/03; OLG Köln, Urteil vom 09.04.2013, 9 U 198/12 - jeweils zitiert nach juris). - LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
Vorliegen einer Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW bei Ansammlung von Schneemassen auf …
Auszug aus LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Ebenso ist eine Überschwemmung nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf einem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden an einem Gebäude verursacht (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 04.07.2012, 2 O 452/11 - zitiert nach juris). - AG Berlin-Charlottenburg, 25.05.2004 - 214 C 244/03
Anspruch aus einem Sachversicherungsvertrag wegen eines Wasserschadens
Auszug aus LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Eine Anreicherung des Erdbodens bis zur Sättigungsgrenze reicht demgegenüber nicht aus (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 25.05.2004, 214 C 244/03 - zitiert nach juris).